Inhaltsverzeichnis
- Voraussetzungen für eine Förderung
- Ablauf der zukünftigen Förderung
- Förderfähige Veranstaltungen
- Höhe der Fördergelder
- Nicht förderfähige Veranstaltungen
Voraussetzungen für eine Förderung
Um eine Förderung zu erhalten, muss der Verein offizielles Mitglied im Bildungsausschuss werden. Dazu ist es erforderlich:
- Das entsprechende Formular auszufüllen.
- Dieses an den Bildungsausschuss zurückzusenden.
Damit der Bildungsausschuss seinerseits Zugang zu öffentlichen Geldmitteln erhält und diese verteilen kann, muss er ein Jahresprogramm vorlegen. Deshalb ist es für die Aufrechterhaltung der Tätigkeit unerlässlich, dass auch der Verein dem Bildungsausschuss sein Jahresprogramm übermittelt.
Ablauf der zukünftigen Förderung
Für jede Bildungsveranstaltung muss der Verein ein eigenes Formular ausfüllen und an den Bildungsausschuss schicken.
Der Bildungsausschuss entscheidet darüber in seiner nächsten Sitzung. Diese Sitzungen finden alle zwei Monate statt. Auf Basis der Sitzung wird über die Bewilligung einer Förderung abgestimmt.
Das entsprechende Formular gibt es im Bereich Formulare & Downloads oder hier klicken zum downloaden.
Förderfähige Veranstaltungen
Der Bildungsausschuss kann nicht frei über die Geldmittel verfügen. Um Transparenz und gesetzliche Konformität sicherzustellen, wurde ein eigener Kriterienkatalog erstellt, der die Förderwürdigkeit definiert.
Gefördert werden Bildungsinitiativen in folgenden Tätigkeitsbereichen:
- Gesundheitliche und soziale Betreuung
- Kultur und Bildung
- Erziehung und Freizeit
- Gesundheit, Erholung und Freizeit
- Zivilschutz, Umwelt und Landschaftspflege
Höhe der Fördergelder
Das neue System fördert jede Veranstaltung einzeln. Das bedeutet:
- Je mehr förderungswürdige Veranstaltungen ein Verein organisiert, desto mehr Fördermittel kann er erhalten.
- Die Mittel werden bei jeder Ausschusssitzung verteilt.
- Der Geldtopf wird im Jahresverlauf voraussichtlich kleiner – daher werden die größten Förderbeträge zu Jahresbeginn ausbezahlt.
- Es gibt keinen Maximalbetrag pro Förderung.
- Die konkrete Förderhöhe wird von Fall zu Fall entschieden.
Nicht förderfähige Veranstaltungen
Nicht gefördert werden unter anderem:
- schulergänzende Tätigkeiten
- politische Versammlungen
- gesellige Veranstaltungen
- religiöse Feiern, Exerzitien, Einkehrtage
- Sport-, Turn- und Tanzkurse
- Standardveranstaltungen von Chören, Musikkapellen und Bibliotheken, die zu ihren institutionellen Aufgaben gehören
- Veranstaltungen politischer Vereine